Laut Informationen auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) vom 14. Dezember 2020 ist es Kunden neben dem Online-Shopping auch möglich, Ware telefonisch verbindlich bei einem Einzelhändler, der im Rahmen des Lockdowns das Ladengeschäft schließen muss, zu bestellen ("Click&Collect"). Im Anschluss kann der Käufer die Ware zu einem fest vereinbarten Termin abholen und vor Ort zahlen. In geschlossenen Räumen darf jeweils nur ein Kunde den Abholraum betreten. Der Kunde muss sich natürlich vor der Warenausgabestelle sowie in den Verkaufsräumen an die Masken- und Abstandsregelungen halten.
"Geschäfte bekommen trotz Schließung die Möglichkeit, ihre Ware weiterhin zur Abholung anzubieten, nachdem sie vom Kunden vorbestellt wurde. Damit wird dem lokalen Einzelhandel noch ein kleines Weihnachtsgeschäft ermöglicht und die Last-Minute-Geschenkekäufer sollen nicht komplett an den Online-Versandhandel verloren gehen.", so die Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.